des

Turn- und Sportvereins Bodnegg
(TSV Bodnegg 1927 e.V.)

 

§ 1 Grundsätze

Der TSV Bodnegg würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.

 

§ 2 Ehrungen

Ehrungen erfolgen durch Verleihung

a) der Ehrennadel in Bronze

b) der Ehrennadel in Silber

c) der Ehrennadel in Gold

d) der Ehrenmitgliedschaft

 

Ab der Ehrennadel in Silber ist die Ehrung mit einem Geschenk verbunden.

 

§ 3 Voraussetzungen der Ehrungen

Für eine Ehrung bestehen folgende Voraussetzungen:

a) für die Ehrennadel in Bronze:

· mindestens 5 Jahre ein Amt im Verein oder

· 25 Jahre Mitgliedschaft

b) für die Ehrennadel in Silber:

· mindestens 10 Jahre ein Amt im Verein oder

· 40 Jahre Mitgliedschaft

c) für die Ehrennadel in Gold:

· mindestens 15 Jahre ein Amt im Verein oder

· 50 Jahre Mitgliedschaft

d) für die Ehrenmitgliedschaft:

Die Ehrenmitgliedschaft wird nur in besonderen Fällen auf Antrag an den Ausschuß verliehen.

Ausnahmsweise können Ehrungen auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Förderung und die Bestrebungen des Vereins außerordentliche Verdienste erworben haben.

„Ein Amt im Verein“ umfaßt eine Funktion im Vorstand, im Ausschuß oder als Abteilungsleiter.

 

§ 4 Antragsverfahren

Antragsberechtigt für Ehrungen sind:

· der Vorstand

· der Ausschuß

· die Abteilungen

Ehrungsanträge sind mit Begründung mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

 

§ 5 Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Ausschuss des Vereins.

 

§ 6 Verleihung der Ehrung

Über die Verleihung der Ehrung wird eine Ehrenurkunde ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.

Ausgesprochene Ehrungen sind von der Geschäftsstelle zu erfassen und in einer Ehrenliste aufzunehmen.

 

§ 7 Einladung

Zur Ehrung wird die zu ehrende Person schriftlich eingeladen.

 

§ 8 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt mit Beschluß des Ausschusses vom 10.02.1992 rückwirkend zum 01.01.1992 in Kraft.